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Harald Eickhoff

Gebäudeenergieberater  (HWK)
Brandschutztechniker ZIV / TÜV Süd
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Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

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Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet..

Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Diese Rechtsnorm sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis

Wünschen Sie weitere Informationen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular




 
 
 


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