Umweltminister Franz Untersteller begründete die Entscheidung seines Hauses mit den erweiterten Fördermöglichkeiten auf Bundesebene: "Das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde deutlich verbessert und ist finanziell erheblich attraktiver als sein baden-württembergisches Pendant. Es wurde im Land in den vergangenen Monaten auch verstärkt nachgefragt."
Baden-Württemberg hat mit dem Gebäude-individuellen energetischen Sanierungs-Fahrplan aus dem Jahr 2015 wichtige Impulse an den Bund gesandt und insoweit entscheidend zur aktuellen Fortentwicklung der Bundesförderung beigetragen.
"Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg als solcher ist durch die Einstellung unserer Landesförderung im Übrigen nicht tangiert", betonte Franz Untersteller. "Er stellt auch weiterhin für Wohngebäude eine Option zur teilweisen Erfüllung der Anforderungen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes dar." Eine Energieberatung für Wohngebäude im Sinne des Bundesförderprogramms werde als gleichwertig anerkannt.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater