Zwar ist den Bioenergieverbänden klar, dass das parlamentarische Verfahren zum Energiesammelgesetz nicht vollumfänglich die künftige Ausrichtung der Bioenergie-Erzeugung klären kann, dennoch sollte die Chance genutzt werden, um essenzielle Änderungen einzubringen:
Die Bundesregierung muss laut EEG 2017 „rechtzeitig“ einen Vorschlag für die Biomasse-Ausschreibungs-Volumina ab 2023 vorlegen. Die Bioenergieverbände betrachten das Energiesammelgesetz als richtige Möglichkeit dazu und plädieren dafür, zumindest der Bundesregierung im EEG den Herbst 2019 als verbindliche Frist vorzuschreiben. Auch die Bundesratsausschüsse fordern die sofortige Festlegung neuer Ausschreibungs-Volumina. Von der Festlegung der Biomasse-Ausschreibungsvolumina ist nicht zuletzt die Erreichung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels von 65 % Erneuerbaren Stroms in 2030 sowie der nationalen Klimaschutz-Ziele abhängig.
Weiterhin ist es dringend erforderlich, so früh wie möglich den Investitions- und Vertrauensschutz für bestehende Biogasanlagen herzustellen, die aufgrund innovativer Anlagentechnik und besonders niedriger Emissionswerte den sogenannten Luftreinhaltebonus erhalten. Aufgrund rechtlicher Unklarheiten werden aktuell Hunderte Betreiber dieser technisch optimierten Anlagen mit horrenden Rückzahlungs-Forderungen konfrontiert, die aus Sicht der Bioenergieverbände rechtlich nicht haltbar sind. Hier muss der Gesetzgeber dringend rechtliche Klarheit schaffen. Auch die Bundesratsausschüsse unterstreichen die Bestrebungen der Verbände.
Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Flexibilitätsprämie hatten sich die Regierungsfraktionen im Juni in den Verhandlungen zum EEG/KWKG-Änderungsgesetz geeinigt: Nach Ausschöpfung des Deckels sollten einem Betreiber 16 Monate verbleiben, seine Anlage auf eine bedarfsgerechte Fahrweise umzurüsten. Im Gegenzug dazu sollte der Deckel um 250 MW auf 1100 MW abgesenkt werden. Die Bioenergieverbände verstehen nicht, warum von dieser Einigung abgewichen werden und es nun nach Wunsch der Bundesregierung eine Absenkung um 350 MW auf 1000 MW geben soll. Aus Branchensicht würde eine Beibehaltung der Einigung von Juni oder alternativ eine Verlängerung der Frist, die einem Betreiber nach Ausschöpfen des Deckels bleibt, von 16 auf 20 Monate bevorzugt werden. Den Erhalt der Höhe des Deckels von 1100 MW sowie eine Fristverlängerung wird ebenfalls von den Bundesratsausschüssen empfohlen.
Der Appell der Bioenergieverbände an die Abgeordneten des Bundestags lautet nun entsprechend, die Nachbesserungen am Entwurf des Energiesammelgesetzes umzusetzen, damit die flexible und verlässliche Bioenergie auch künftig mit ihrer wichtigen Rolle im Energiesystem erhalten bleibt und Bestandsanlagen auf den zugesicherten Investitions- und Vertrauensschutz bauen können.
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